Christina Stürmer droht Strafe wegen Umschreibens der Nationalhymne

Verletzung der Urheberrechte - Christina Stürmer fügt der Nationalhymne zwei Wörter hinzu

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. Januar 2010

Wegen ihrer eigenmächtigen Anpassung der österreichischen Nationalhymne droht der Sängerin Christina Stürmer nun ein Gerichtsverfahren. Ihre Popinterpretation der Hymne verstößt gegen die Urheberrechte, so der Verlag, der die Rechte der Dichterin Paula von Preradovic vertritt.

Für eine Bildungskampagne des Unterrichtsministeriums hatte Stürmer das Lied neu interpretieren sollen. Nun hat sie dabei zwei Worte hinzugedichtet und so heißt es im Sinne der Gleichberechtigung nun nicht mehr "Heimat bist du großer Söhne", sondern "Heimat bist du großer Söhne und Töchter".

Forderung nach einer Unterlassungserklärung

Von der 27-jährigen Sängerin und der Regierung fordert der Sessler-Verlag eine Unterlassungserklärung wegen der Textverfälschung. Ohne Zustimmung der Erben stehe ihnen dieses Recht nicht zu. "Ich würde ja auch nicht in einen Miró oder einen Hundertwasser einfach etwas hineinmalen", so der Sprecher des Verlags.

Christina Stürmer und das Ministerium beharren allerdings auf ihrer Version, die lediglich eine zeitgemäße Anpassung in diesem Fall sieht. Bei dem identitätsstiftenden Werk der Bundeshymne solle der weibliche Teil der Bevölkerung nicht länger ausgeschlossen werden.