Das Aus für unsichtbare Schlüsselwörter im Internet
Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gelten in Quellcodes von Internetseiten eingebrachte Metatags als irreführende Werbung und sind deshalb ab sofort verboten.
Viele Unternehmen nutzen diese unsichtbaren Schlüsselwörter hinsichtlich entsprechender Produkte, damit sie von Suchmaschinen besser gefunden werden.
Im aktuellen Fall hat eine belgische Firma auf seiner Homepage Bezeichnungen von Produkten der Konkurrenz als Metatags verwandt, weshalb sich das Unternehmen nach dem jetzigen Urteil wegen unzulässiger Vergleichswerbung verantworten muss.