Das Dienst-Fahrrad als Alternative zum Dienstwagen

Von Katja Grüner
13. Juni 2013

Im Hinblick auf ein verstärktes Verkehrsaufkommen in den Innenstädten verzichten einige Firmen bereits auf einen Dienstwagen, sondern stellen ihren Mitarbeitern Dienst-Räder zur Verfügung.

Eine seit Anfang des Jahres neue Regelung stellt das Fahrzeug nun auch steuerlich dem Dienstwagen gleich, das Rad darf jetzt auch privat genutzt werden. Die Anschaffung eines Fahrrades für die Arbeit kann der Arbeitgeber übernehmen oder beide teilen sich die Kosten. Wenn ein Arbeitnehmer sowieso ein Rad kaufen wollte, dann hat er nun den Vorteil, dass es mitfinanziert wird. Nach Absprache mit dem Vorgesetzten und einem festgelegten Preisrahmen kann man dann losziehen, um den passenden Drahtesel zu besorgen, auch der Kauf eines E-Bikes ist möglich.

Natürlich muss das Dienstrad den Regeln der Straßenverkehrsordnung entsprechen und mit Klingel, Beleuchtung, Bremsen und Reflektoren versehen sein. Zubehörteile und Wartungskosten sollte der Arbeitgeber übernehmen, dies erfolgt immer in Absprache.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben also beide Vorteile von der Anschaffung eines Firmenrades. Die Mitarbeiter werden mobiler und das Unternehmen erhält dadurch ein positives Image.