Das gilt es bei Elektrorädern zu beachten

Von Marion Selzer
4. April 2012

Elektroräder, so genannte Pedelecs, werden immer beliebter. Allerdings gilt es damit bestimmte Regeln einzuhalten, die sich je nach Art des Fahrrads unterscheiden können. So dürfen zum Beispiel Kinderanhänger nur dann mitgeführt werden, wenn das Elektrorad nicht mehr als 25 Stundenkilometer fahren kann. Schnellere Räder dürfen keine Radwege benutzen.

Außerdem gelten diese als Kleinkrafträder und bedürfen daher sowohl eines Versicherungskennzeichens als auch einer Betriebserlaubnis. Besitzen die Pedelecs eine Anfahrhilfe ist ein Mofaführerschein nötig, der allerdings im Führerschein für ein Kraftfahrzeug sowieso enthalten ist. Eine Helmpflicht gibt es bei Elektrorädern bislang nicht.