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Fruchtaroma in der Konfitüre - den Unterschied kennen und sich für das gesündere Produkt entscheiden
Aroma ist nicht gleich Aroma. Nur wer im Supermarkt genau die Inhaltsangabe der Lebensmittel studiert, entdeckt den Unterschied.
Beispielsweise hat eine Konfitüre mit dem Aufdruck "natürliches Aroma Erdbeere" nicht unbedingt viel mit den kleinen roten Früchten gemein. "Natürlich" bedeutet in diesem Fall lediglich, dass das Aroma im weitesten Sinne pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sein muss. Es kann folglich auch auf Basis von Vanillin hergestellt worden sein.
"Natürliches Fruchtaroma" verspricht mehr
Seit dem 20. Januar gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verordnung. Wer aufgrund dieser Regelung in einem Nahrungsmittel mit Erdbeeren nach einem natürlichen Aroma sucht, das diesen Namen auch verdient, wird bei der Bezeichnung "natürliches Erdbeeraroma" fündig. Nur dann besteht der Geschmack zu mindestens 95 Prozent aus richtigen Erdbeeren.
Zwischen "natürlichem Erdbeeraroma" und "natürlichem Aroma Erdbeere" besteht ein auf den ersten Blick nicht vermuteter Unterschied. Um die Verwirrung komplett zu machen, fallen seit dem 20. Januar die Aroma-Kennzeichnungen "naturidentisch" und "künstlich" weg. Beide werden in der Zutatenliste künftig als "Aroma" deklariert, zum Beispiel als "Erdbeeraroma". Die Kennzeichnung "natürlich" ist hier nicht erlaubt.
Die gesundheitlichen Risiken vieler Industriearomen sind noch unerforscht. Manche gelten als krebserregend. Aromastoffe, auch natürliche, können generell ein Problem für Allergiker sein.