Das Raucher-Urteil und seine Folgen - was sollten Mieter und Vermieter jetzt beachten?
Das sogenannte Raucher-Urteil sorgt für Diskussionen: nach vierzig Jahren muss ein kettenrauchender Rentner seine Wohnung verlassen, weil er nicht genug gelüftet hat. Nun warten Raucher und Nichtraucher, Mieter und Vermieter auf eine abschließende Bewertung vom Bundesgerichtshof. Was sollten sie jetzt schon wissen?
Rauchen ist erlaubt
Generell ist das Rauchen in einer Mietwohnung gestattet. Der Nikotinkonsum gehört zu den Rechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dagegen steht allerdings das Recht der Nachbarn auf körperliche Unversehrtheit. Wer den Qualm seiner Zigaretten regelmäßig ins Treppenhaus oder die Schlafzimmerfenster des Nachbarn ziehen lässt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Wenn der Vermieter mehrfach schriftlich um frischere Luft gebeten hat, droht die Kündigung.
Mietminderung wegen Geruchsbelästigung
Zigarettenrauch riecht nicht nur unangenehm, er gefährdet auch die Gesundheit. Deshalb erkennen Gerichte hier ein Recht auf Mietminderung an, wenn der Qualm des Nachbarn regelmäßig in die eigene Wohnung dringt. Um wie viel Prozent die Mieter ihre Zahlungen kürzen dürfen, hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Außerdem: sie müssen ihre Beschwerde vorher dem Vermieter melden.
Renovierungskosten durch Rauchen
Sieht der Mietvertrag keine Renovierungspflicht vor, muss der rauchende Mieter beim Auszug nicht einmal die vergilbte Tapete überstreichen. Anders sieht es aber bei Schäden an der "vermieteten Substanz" aus. Für ruinierte Holzdecken oder Türrahmen muss der Verursacher Schadenersatz zahlen.
Rechte von Vermietern
Wenn Mieter sich beschweren, dass ihr Nachbar unzumutbar viel raucht oder mangelhaft lüftet, kann der Vermieter den Betroffenen ermahnen. Am besten in schriftlicher Form und mit einer klaren Fristsetzung, den nur so lässt sich die Verwarnung später nachweisen. Ändert der Mieter sein Verhalten nicht, sollten eine zweite und dritte Abmahnung folgen, danach ist die Kündigung möglich.