Schwere Zeiten für Raucher: Auch in der eigenen Wohnung darf nicht bedingungslos geraucht werden

Von Ingrid Neufeld
9. Juli 2013

Wer raucht hat es nicht leicht. Inzwischen ist das Rauchen fast überall verboten. Bisher dachten die Raucher, wenigstens zu Hause hat ihnen keiner drein zu reden. Doch das ändert sich. In Düsseldorf wurde einem starken Raucher die Wohnung fristlos gekündigt. Eine Gegenklage wurde erfolglos angesehen und die Prozesskostenhilfe deshalb abgelehnt.

Dabei war der Raucher schon 74 Jahre alt und sein Mietverhältnis bestand bereits 40 Jahre. Doch die Vermieterin befand, dass die Geruchsbelästigung für die übrigen Hausbewohner nicht länger hinzunehmen sei und zog vor das Amtsgericht. Vorher hatte sie den Mieter wiederholt abgemahnt, verbunden mit der Forderung den Zigarettenkonsum in der Wohnung entsprechend einzuschränken.

Der Richter zog in sein Urteil über die Berechtigung der Kündigung, die "veränderte Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" mit ein und bewertete die schutzwürdigen Interessenten Dritter höher als das Gewohnheitsrecht des Mieters, der schon lange rauchte. Der Fall kommt am 24. Juli vor Gericht.