Depression schützt bei Beleidigungen nicht vor Kündigung

Beleidigung von Kollegen schützt auch bei Depression nicht vor der Kündigung

Von Ingo Krüger
27. Juli 2011

Wer seine Kollegen beleidigt, muss damit rechnen, seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Auch eine Depression gewährt keinen Schutz vor einer Kündigung. Dies bestätigte nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az: 5 Sa 509/10).

Kündigung wegen Beleidigung auch bei depressiven Mitarbeitern

Ein 52-jähriger Sachbearbeiter hatte seinen Job verloren, da er seine Kolleginnen und eine Vorgesetzte fortwährend beschimpft hat. So machte er permanent anzügliche Bemerkungen wie "Besser eine Frau mit Charakter als drei Schlampen". Dies nahmen die so Titulierten zum Anlass für eine Strafanzeige wegen Verleumdung. Daraufhin kündigte die Firma dem 52-Jährigen fristlos.

Der Sachbearbeiter wollte dies jedoch nicht akzeptieren und zog vor das Arbeitsgericht. Schließlich sei er erwiesenermaßen depressiv und habe sich deswegen schon in eine Klinik zur Behandlung begeben. Er sei daher schuldunfähig und für seine Beleidigungen nicht verantwortlich.

Doch auch in zweiter Instanz verlor der Mann nun vor Gericht. Er habe durch die sexuell gefärbten derben Beschimpfungen den Betriebsfrieden beeinträchtigt. Eine Weiterbeschäftigung könne von dem Arbeitgeber trotz der Erkrankung des Mannes und einem möglicherweise schuldlosem Verhalten nicht verlangt werden.