Der Gemeinsame Bundesausschuss will Zahl der Versuche zur künstlichen Befruchtung erhöhen
Bisher gilt die klare Regel: entscheidet sich eine Frau für die künstliche Befruchtung, ist nach drei Versuchen Schluss. Entweder bekommt sie bis dahin ein Kind oder sie kann diese Methode offenbar nicht nutzen. Auch nach einer Fehlgeburt oder einer erfolgreichen Entbindung ist keine weitere künstliche Befruchtung auf Kassenkosten möglich.
Für viele Frauen ist das sehr frustrierend, wenn sie sich ein weiteres Kind wünschen oder eine Todgeburt hatten. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit nicht klein, dass es erneut klappen wird, da ja bereits ein befruchtetes Ei eingenistet war. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz GBA, sieht diese Chancen als so groß an, dass er das Limit nun nach oben verschieben möchte.
So könnte es also bald mehr Befruchtungsversuche geben, wenn ein erfolgreiche Ei-Einnistung schon stattgefunden hatte und auch diese sollen weiterhin von den Kassen zu zahlen sein. Die GBA geht sogar so weit, dass sie sich nicht auf ein neues Limit festlegen will, sondern den Zähler einfach nach jedem Erfolg auf Null zurückdreht.
Eine Frau hat dadurch die Möglichkeit, eine größere Familie zu gründen, wobei nach jeder Lebend- oder Todgeburt wieder drei neue Versuche möglich sind. Man schätzt durch diese Regelung der Bevölkerung insgesamt 2.700 weitere Versuche im Jahr zu ermöglichen. Der Beschluss ist allerdings bisher nur ein Vorschlag und noch nicht rechtlich verankert.
Die Zuständigen bei der GBA sind sich jedoch relativ sicher, dass die Rechtsaufsicht der Idee zustimmen wird und für die betroffenen Frauen daher bald grünes Licht gegeben wird. Risikofälle wie Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaften sollen allerdings den Zähler nicht auf Null zurücksetzen.