Der Markenname "Dresdner Stollen" ist geschützt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
17. November 2009

Seit dem Mauerfall vor jetzt 20 Jahren ist der Markenname "Dresdner Stollen" geschützt, so dass nur Bäckereien, die ein Mitgliedsbetrieb sind, ihre Produkte unter diesem Namen auch verkaufen dürfen. Auch irgendwelche ähnliche Bezeichnungen wie beispielsweise "Stollen nach Dresdner Art" sind somit nicht erlaubt.

Das ganze wurde jetzt durch die Veröffentlichung eines Backrezeptes auf der Internetseite "hausfrauenseite.de" bekannt, wegen der die Betreiberin dieser Website vom Schutzverband Dresdner Stollen e.V eine Nachricht erhielt, dass sie dies zu unterlassen habe. Auf der Website war nämlich unter weihnachtliche Rezepte auch eben dieser Markenname angegeben.

Nach dem deutschen Markenrecht muss man in diesen Fällen noch den Zusatz bringen, dass es sich um ein eingetragenes Markenprodukt handelt, z.B. durch den Zusatz "Registered Trademark". Die Verantwortlichen der Website haben natürlich sofort reagiert und suchen nun nach einem für sie passenden Namen für das Rezept, wie beispielsweise "Marzipanfreie Zone", weil im Originalrezept kein Marzipan enthalten ist.