Deutscher Ethikrat nimmt Stellung zu verschiedenen Fragen der Gendiagnose in der Schwangerschaft

Von Laura Busch
13. Mai 2013

Wenn Frauen heute schwanger werden, bieten sich ihnen unterschiedliche Möglichkeiten der Vorsorgeuntersuchung und Frühtests an. Seit dem Sommer 2012 ist auch ein Bluttest möglich, mit dem man herausfinden kann, ob das Kind unter dem Down-Syndrom leiden wird. Kritiker befürchten, dass diese Form der Frühuntersuchung zu einem Anstieg der Abtreibungen und auch zur vermehrten Diskriminierung von behinderten Menschen führen könnte.

Jetzt äußerte sich der Deutsche Ethikrat (DER) zum Thema der genetischen Diagnostik. Mehrheitlich waren die Mitglieder gegen eine unbeschränkte Nutzung von Frühtestinstrumenten wie dem PraenaTest. In einem Sondervotum sprachen sich acht Mitglieder dafür aus, dass solche Diagnoseinstrumente für Eltern unbegrenzt zur Verfügung stehen sollen.

Generell forderte das Gremium mehr Aufklärung für Patienten. Direct-to-consumer-Tests (DCT) etwa, die im Internet durchführbar sind, seien in der Regel nicht gesichert. Die in Deutschland nicht zugelassenen Tests erfolgen überdies ohne ärztliche Begleitung. Der DER forderte die Einrichtung einer zentralen Informationshomepage, die über Möglichkeiten der Gendiagnose aufklärt. Außerdem wurde eine klare Datenschutzregelung gefordert. Im Gendiagnosegesetz müsse verankert sein, wie mit den durch Tests gewonnenen Daten umgegangen wird.