Deutsches Sozialrecht in der Kritik - EU-Kommission fordert Hartz-IV für arbeitslose Zuwanderer

Von Melanie Ruch
10. Januar 2014

Laut deutschem Sozialrecht haben nur Auswanderer ein Recht auf Bezug von Sozialleistungen, wenn sie Arbeitnehmer oder Selbständige sind. Diese Regelung wird nun von der EU-Kommission in Brüssel kritisiert. Die Kommission fordert Deutschland auf in Zukunft auch Hartz-IV-Anträge von arbeitslosen EU-Zuwanderern zu prüfen, anstatt diese direkt abzulehnen und gegebenenfalls Einzelfallentscheidungen zu treffen.

Ursache

Hintergrund der Kritik ist der Fall einer jungen Rumänin, die zusammen mit ihrem Sohn seit 2010 bei ihrer Schwester in Leipzig wohnt. Die Frau bekam Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Ihren Hartz-IV-Antrag lehnte das Jobcenter in Leipzig ab, weil sie während der ganzen Zeit keine Arbeit aufgenommen hatte. Die Frau zog vor das Sozialgericht Leipzig, das den Fall nun dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Klärung übergab.

Sollten die Richter den Forderungen der Kommission zustimmen, könnten bald auch arbeitslose Zuwanderer Sozialleistungen beziehen, selbst wenn sie keine Arbeit suchen.