Die 22-stellige IBAN-Kontonummer wird erst ab 2016 zur Pflicht
Nach dem Willen der Europäischen Union sollen ab Februar 2014 alle Bankkunden nur noch die 22-stellige IBAN-Kontonummer verwenden, die aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen besteht. Jetzt plant aber der Bundestag eine Verlängerung der Frist für diese Einführung, so dass deutsche Bankkunden wohl noch bis zum 1. Februar 2016 ihre alten Kontenverbindungen benutzen können, die einmal aus der Bankleitzahl des Geldinstituts und der persönlichen Kontonummer bestehen.
Auch an dem Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) soll sich bis zu diesem Datum dann nichts ändern. Bei diesem Lastschriftverfahren werden vom Verkäufer die auf der Karte vorhandenen Daten für den Einzug benutzt und der Kunde braucht dabei auch nicht seine persönliche "Pin-Nummer" eingeben.
Nach dem 1. Februar 2016 aber werden nationale Überweisungen und Lastschriften im europäischen Zahlungsraum (SEPA) endgültig einheitlich.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/IBAN-erst-ab-2016-article6590741.html Abgerufen am 28. Juni 2012