Die häufigsten Fehlerquellen beim Arbeitszeugnis
Neben dem Informationsgehalt muss auch der strukturelle Aufbau eines Arbeitszeugnisses ausgewogen sein, was wegen der zahlreichen Fehlerquellen nicht jedem leicht.
In erster Linie kommt es auf eine rechtssichere und verständliche Formulierung im so genannten "Zeugnis-Slang" an. Zudem darf man in seinem Arbeitszeugnis laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts keine mangelnden Beurteilungen des Arbeitnehmers weglassen, was im Fachjargon als "beredtes Schweigen" bezeichnet wird.
Der strukturelle Aufbau sollte zudem vom Vorgesetzten in dieser Reihenfolge strikt eingehalten werden: Einleitung, Werdegang, Beschreibung der Stelle, Verhaltens- sowie Leistungsteil und dementsprechendes Schlusswort.
Grundsätzlich müssen die Vorgesetzten beim Erstellen eines solchen Zeugnisses darauf achten, dass stets Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit angewendet wird, was vom Arbeitnehmer ansonsten beanstandet werden kann.