Die meisten Stipendien für Ausbildung und Forschung sind steuerfrei
Steuerabgaben und maximale Förderungsgrenzen in der Forschung
Wer seine Ausbildung oder ein Forschungsprojekt durch Stipendien finanziert, muss nichts an den Fiskus abgeben. Die Förderung von Studenten und Wissenschaftlern ist in der Regel steuerfrei. Ein Stipendium für Existenzgründer unterliegt dagegen der Steuerpflicht.
Wann Steuern fällig sind
Ob der Staat an der Förderung mitkassiert, hängt im wesentlichem vom Zweck der Zahlungen ab. Zuschüsse für die wissenschaftliche und künstlerische Bildung sind von der Steuer freigestellt. Das gilt zumindest für Gelder von öffentlichen Einrichtungen, Stiftungen oder gemeinnützigen Vereinen.
Aufpassen müssen Bildungshungrige allerdings bei Stipendien aus dem Ausland. Wer Geld von fremdländischen Einrichtungen bezieht, muss nachweisen, dass diese wirklich gemeinnützig sind. Muss der Empfänger für sein Stipendium eine Gegenleistung erbringen, erkennt das Finanzamt die Steuerfreiheit außerdem nicht an.
Maximale Vergütung
Auch bei der Stipendienhöhe sollten gewisse Grenzen nicht überschritten werden. Aktuell befasst sich der Bundesfinanzhof etwa mit der Frage, ob ein Stipendium von 2700 Euro monatlich noch dem Förderzweck entspricht. Werden neben der eigentlichen Forschung und einem angemessenen Lebensunterhalt weitere Dinge bezahlt, erlischt die Steuerfreiheit.
Passend zum Thema
- Bezahlte Auszeit für Studenten - amerikanische Unis vergeben Pausen-Stipendien an Erstsemester
- Deutlich weniger Studenten als ursprünglich geplant profitieren vom Deutschlandstipendium
- Es ist viel mehr drin, im "Deutschlandstipendium"
- Jahrelanger Kampf: Warum Doktoranden in Deutschland an ihrer Promotion zweifeln
- Die Finanzierung des Studiums - Studienkredit, Bafög oder Stipendium?
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Stipendien-in-der-Regel-steuerfrei-article13912116.html Abgerufen am 10. November 2014