Die meisten Stipendien für Ausbildung und Forschung sind steuerfrei

Steuerabgaben und maximale Förderungsgrenzen in der Forschung

Von Dörte Rösler
10. November 2014

Wer seine Ausbildung oder ein Forschungsprojekt durch Stipendien finanziert, muss nichts an den Fiskus abgeben. Die Förderung von Studenten und Wissenschaftlern ist in der Regel steuerfrei. Ein Stipendium für Existenzgründer unterliegt dagegen der Steuerpflicht.

Wann Steuern fällig sind

Ob der Staat an der Förderung mitkassiert, hängt im wesentlichem vom Zweck der Zahlungen ab. Zuschüsse für die wissenschaftliche und künstlerische Bildung sind von der Steuer freigestellt. Das gilt zumindest für Gelder von öffentlichen Einrichtungen, Stiftungen oder gemeinnützigen Vereinen.

Aufpassen müssen Bildungshungrige allerdings bei Stipendien aus dem Ausland. Wer Geld von fremdländischen Einrichtungen bezieht, muss nachweisen, dass diese wirklich gemeinnützig sind. Muss der Empfänger für sein Stipendium eine Gegenleistung erbringen, erkennt das Finanzamt die Steuerfreiheit außerdem nicht an.

Maximale Vergütung

Auch bei der Stipendienhöhe sollten gewisse Grenzen nicht überschritten werden. Aktuell befasst sich der Bundesfinanzhof etwa mit der Frage, ob ein Stipendium von 2700 Euro monatlich noch dem Förderzweck entspricht. Werden neben der eigentlichen Forschung und einem angemessenen Lebensunterhalt weitere Dinge bezahlt, erlischt die Steuerfreiheit.