Dienstrad statt Dienstauto: Vor der Steuer sind alle gleich

Von Ingo Krüger
7. Mai 2013

Immer weniger Deutsche haben Lust, mit ihrem Auto im Stau zu stehen. Sie nutzen daher Fahrrad, Pedelec oder E-Bike auf ihrem Weg zum Job. Doch auch immer mehr Arbeitgeber erkennen die Vorteile von umweltfreundlichen und preisgünstigen Diensträdern. Ihre Zahl steigt bundesweit stetig an.

In einigen Städten gibt es sogar bereits Unternehmen, die Fahrräder zum Leasing anbieten. Dies hat den Vorteil, dass Beschäftigte das Rad auch privat nutzen können. Wie beim Dienstwagen gilt jedoch auch hier: Ein Dienstrad gilt als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Dabei hat die sogenannte Ein-Prozent-Regel Gültigkeit. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer ein Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers versteuern muss.

Wer etwa ein modernes und hochwertiges Dienst-E-Bike im Wert von 2.500 Euro privat fahren möchte, muss 1,0 Prozent des Listenpreises versteuern, das sind 25 Euro. Arbeitgeber, die bürokratischen Aufwand scheuen, können daher den privaten Gebrauch untersagen.