Dienstwagen kostet auch ohne private Nutzung Steuern - Befreiung nur durch Fahrtenbuch

Von Dörte Rösler
11. Juli 2013

Der Dienstwagen stellt einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer dar - auch wenn er ihn privat gar nicht nutzt. Der Bundesfinanzhof gibt mit dieser Entscheidung jetzt den Finanzämtern das Recht, alle Arbeitnehmer gleichermaßen zur Kasse zu bitten.

Die einzige Möglichkeit, um der Steuerpflicht für den Firmenwagen zu entkommen, ist das Fahrtenbuch. Wenn dieses klar nachweist, dass der Wagen ausschließlich für Dienstfahrten genutzt wurde, entfällt die Versteuerung. Arbeitnehmern ohne Fahrtenbuch wird dagegen monatlich ein Prozent des Listenpreises als fiktiver Lohn zugerechnet.