Diese Garantien und Gewährleistungen gibt es für defekte Elektrogeräte

Wir erklären, was Sie bezüglich Reklamationen von Elektrogeräten beachten müssen

Von Ingo Krüger
30. Juni 2015

Wer ein Elektrogerät kauft, sollte grundsätzlich die Quittung aufbewahren. Nur so lässt sich im Schadensfall auch die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen. Diese beträgt zwei Jahre und ist nicht beim Hersteller einzufordern, sondern beim Händler, denn dieser ist der Vetragspartner.

Es besteht ein Anspruch auf

  • Reparatur oder
  • Austausch.

Bei der Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten kommt gewöhnlich der Verkäufer für die Kosten auf. Bei zusätzlichen freiwilligen Garantien des Händlers hat der Verbraucher keinen Rechtsanspruch, dass diese auch eingelöst werden.

Reklamationen sollten schriftlich erfolgen

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Ware schadensfrei war. Danach ist es Aufgabe des Käufers, das Gegenteil zu belegen.

Reklamationen sollten schriftlich erfolgen, per E-Mail oder Brief. Mündliche Beschwerden im Geschäft erfordern zusätzliche schriftliche Informationen über

  • den Namen des Gesprächspartners,
  • das Datum,
  • Reklamationsgründe und
  • das Resultat des Gesprächs.