Diskussion um individuelle Gesundheitsleistungen: "IGeL" als Patient richtig einschätzen

Viele Patienten sind verunsichert, ob sie ihre Gesundheit gefährden, wenn sie eine sogenannte "IGeL" ablehnen

Von Cornelia Scherpe
21. April 2015

Sie werden oft als "IGeL" abgekürzt, was für "individuelle Gesundheitsleistung" steht. Gemeint sind damit Angebote des Arztes, die der Patient wahrnehmen kann, aber aus eigener Tasche bezahlen muss. Viele Fachärzte bieten solche Leistungen an und sorgen damit bei Patienten für Unsicherheit.

Am bekanntesten sind

Viele Patienten wenden sich nach dem Arztbesuch an Beratungsstellen und schildern ihre Bedenken und Ängste.

Verunsicherung und Unzufriedenheit bei den Patienten

Nicht selten hören Patienten vom Arzt, dass sie dringend auf die Untersuchung zurückgreifen sollten, denn sonst spielen sie mit ihrer Gesundheit. Wer sich IGeL aber nicht leisten will oder kann, lehnt oft mit einem mulmigen Gefühl im Bauch ab.

Verbraucherzentralen bekommen immer wieder Beschwerden von Patienten. Seit im Herbst 2014 ein Online-Portal für die Patienten eingerichtet wurde, haben sich bereit 800 Betroffene gemeldet. Aktuell ist daher einmal mehr ein Diskussion um die individuellen Gesundheitsleistungen entbrannt.

  • Was ist sinnvoll?
  • Was vielleicht nur Geldmacherei?
  • Und wie kann ein Patient dazwischen unterscheiden?

Fehlende Aufklärung, fehlende Verträge

Fakt ist, dass viele Leistungen tatsächlich helfen können, eine Früherkrankung zu erkennen. Es ist aber ebenso ein Fakt, dass in vielen Fällen auch Patienten überredet werden, die nicht einmal ansatzweise in eine Risikogruppe gehören.

Besonders kritisiert wird dabei, dass Fachangestellte und die Ärzte selbst zu wenig ehrliche Aufklärung betreiben. Viele Patienten hören nur verallgemeinernde Phrasen.

Hinzu kommt, dass circa zwei Drittel ohne schriftlichen Vertrag mit der Arztpraxis in die jeweilige Untersuchung starten. Gesetzlich ist dieser Vertrag über die individuelle Gesundheitsleistung aber eigentlich Pflicht.

Bedenkzeit erbeten

Den Patienten raten die Verbraucher- und Beratungsstellen bei jedem IGeL-Angebot zu gesundem Misstrauen. Man sollte sich nach dem Angebot des Arztes mindestens etwas Bedenkzeit erbeten und in den kommenden Tagen etwas recherchieren.

Am besten ruft man die eigene Krankenkasse an und bittet um Informationen von dieser Seite. Entscheidet man sich am Ende für eine IGeL, sollte man auf einen schriftlichen Vertrag mit Kostenvoranschlag und eine Rechnung am Ende bestehen.