Divi erinnerte anlässlich des Weltgedenktags für Verkehrsopfer am 17. November an Ersthilfemaßnahmen
Seit 1995 gilt der dritte Sonntag im November nach einem diesbezüglichen Beschluss der Vereinten Nationen als der Weltgedenktag für Straßenverkehrsopfer, an dem allen Menschen gedacht werden soll, die bei Verkehrsunfällen ihr Leben verloren. Allein in Deutschland seien das alljährlich etwa 4000 Menschen pro Jahr.
Da viele dieser Verkehrsopfer heute aber noch leben könnten, wenn sie frühzeitig angemessene Hilfe erhalten hätten, erinnerte die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) unlängst an die wichtigsten Ersthilfemaßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehöre, dass Unfallzeugen ihre Fahrzeuge am Unfallort so abstellen, dass Rettungskräfte ungehindert zur Unglücksstelle gelangen können. Ferner seien die Warnblinkanlage und das Abblendlicht einzuschalten.
Dann sollten die Zeugen den Notruf wählen und genaue Angaben über die Zahl der Unfallfahrzeuge und der Verletzten sowie über eine etwaige Brandgefahr durch auslaufendes Benzin machen. Bewusstlose sollten einem Divi-Experten zufolge nach Möglichkeit aus dem Unfallwagen geborgen und in stabile Seitenlage gebracht werden, da sie sonst eventuell an Erbrochenem ersticken könnten.
Bei Aussetzen der Atmung solle direkt mit einer Herzdruck-Massage begonnen werden, mit der man erst nach dem Eintreffen professioneller Rettungskräfte aufhören dürfe. Nachdem Verletzungen zumindest behelfsmäßig versorgt wurden, gelte es, Verkehrsopfer mit Decke oder speziellen Rettungsfolien vor dem Auskühlen zu schützen. Darüber hinaus helfe es den Verunglückten, wenn man durchgehend mit ihnen rede, zumal so kein Gefühl des Alleinseins und der Hilflosigkeit aufkäme. Wichtiger als Hilfemaßnahmen seien letztendlich aber Präventivmaßnahmen in Form von umsichtigem Fahren und Anlegen von Sicherheitsgurten.
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