Dürfen Angestellte in kirchlichen Einrichtungen streiken?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. April 2013

Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob gewerkschaftlich organisierte Angestellte in kirchlichen Einrichtungen streiken dürfen. In den kirchlichen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Altersheimen sowie auch Kindergärten sind zirka 1,3 Millionen Menschen beschäftigt.

Da das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Kirchen beim Streikrecht eine Sonderstellung einräumte, hat die Gewerkschaft Verdi eine Beschwerde gegen dieses Urteil beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Durch die Sonderstellung der Kirchen, könnte den Gewerkschaften ein Streik verboten werden, wenn auch die Arbeitnehmerorganisationen bei den Verhandlungen um verbindliche Arbeitsbedingungen teilnehmen können.

So entscheiden auch bei Gehaltsfragen paritätisch besetzte Kommissionen, bestehend aus Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn man sich nicht einigen kann, soll statt eines Streiks ein Schlichtungsverfahren den Streit beheben. In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde zusätzlich festgelegt, dass auch die Gewerkschaften bei dem Verfahren mit eingebunden werden.