Ehrenamtler ohne Arbeitnehmerrechte: Kein Kündigungsschutz

Von Ingo Krüger
3. September 2012

Wer sich für ein Ehrenamt engagiert, genießt keine Arbeitnehmerrechte. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht geurteilt. Die Richter wiesen damit die Klage einer 46-jährigen Chemnitzerin ab, die fast acht Jahre lang zehn Stunden im Monat für die Diakonie Stadtmission als Telefonseelsorgerin tätig war. Für ihre Arbeit hatte sie eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro im Monat bekommen. 2010 hatte ihr Arbeitgeber sie entlassen.

Da die Frau sich ungerecht behandelt fühlte, zog sie vor das Arbeitsgericht. In letzter Instanz entschieden nun die Richter, dass ehrenamtliche Mitarbeiter nicht unter die Kündigungsschutzregeln fielen. Es sei daher möglich, sie formlos, ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung von Fristen von ihrer Tätigkeit zu entbinden.

Gleichzeitig teilten die Richter jedoch mit, dass sie das Verhalten der Diakonie für unsensibel hielten. Die Frau hätte wenigstens ein Dankesschreiben bekommen müssen, so das Urteil.