Eigenbedarf des Vermieters geht vor
Aus einem Artikel der Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" geht hervor, dass Mieter bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf schlechte Karten haben. Das gilt auch unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits bestand. Auch das Alter des Mieters spiele in einem solchen Falle keine Rolle.
Vor kurzem hatte das Landgericht Frankfurt über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein 84-Jähriger sich weigerte, wegen Eigenbedarf des Vermieters umzuziehen. Die Richter gaben dem Vermieter Recht und dieser darf nun einziehen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Lange-Mietzeit-kein-Schutz-article5130711.html Abgerufen am 6. Januar 2012