Mietwohnungen: Kein Gesetz regelt die Raumtemperatur
Nirgendwo ist geregelt, was eine zumutbare Raumtemperatur in Mietwohnungen ist. Nicht einmal der Zeitraum der "Heizperiode" ist durch ein Gesetz vorgeschrieben. Das führt immer wieder zu Streit zwischen Mietern und Vermietern.
Die Apothekenzeitschrift Senioren Ratgeber weist aber darauf hin, dass der Bundesgerichtshof schon vor Jahren entschieden habe, der Vermieter müsse einen "zeitgemäßen Wohnstandard" gewährleisten. Eine Temperatur von 20 Grad liege an der unteren Grenze des Zumutbaren. Für Bäder sowie Toiletten gilt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sogar eine Mindesttemperatur von 22 Grad.
Sinkt die Temperatur unter 16 Grad Celsius, muss die Heizung sofort angeschaltet werden. Wer nicht frieren will, sollte Regelungen für das Heizen schon im Mietvertrag treffen.