Eigenbedarfskündigung: Bei absehbarer Krankheit wird es für den Vermieter schwierig
Mietet man eine Wohnung oder ein Haus und kann der Vermieter eine Erkrankung eines Familienmitgliedes bereits absehen, dann kann er einen unbefristeten Mietvertrag nicht einfach wegen Eigenbedarf kündigen. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Bremen (Az.: 4 C 513/07), das einen derartigen Fall zu verhandeln hatte.
In dem vorliegen Fall hatte ein Vermieter sein Haus unbefristet vermietet und das mit dem Wissen, dass sein Bruder eine fortschreitende Knieerkrankung hat. Als dessen Zustand sich verschlechterte, meldete der Vermieter dann Eigenbedarf auf das Haus an.
Doch die zuständigen Richter gaben dem Mieter Recht, der dagegen geklagte hatte. Der Vermieter hätte aufgrund des Wissens um den Zustand seines Bruders einen zeitlich begrenzten Mietvertrag oder auch einen Mietvertrag mit einem speziellen Kündigungsrecht mit seinem Mieter abschließen müssen.