Ein Gratis-Schüler-Ticket gibt es erst bei einem Schulweg von zwei Kilometern
Die Eltern eines sechsjährigen Schülers aus Ibbenbüren wollten für ihr Kind von der Stadt ein Gratis-Ticket haben, doch der Schulweg des Schülers ist 17 Meter zu kurz. Als Voraussetzung für dieses Gratis-Ticket gilt ein Schulweg, das heißt vom Elternhaus bis zum Schulgrundstück von zwei Kilometern, also 2.000 Meter. Da aber offizielle Messungen nur eine Länge von 1.983 Metern ergaben, besteht somit kein Anspruch auf das Gratis-Ticket, wie auch das Verwaltungsgericht in Münster bestätigte.
Differenzen gab es zwischen der Stadt und den Eltern bei der Frage, wo einmal der Schulweg beginnt und endet. Nach Meinung der Eltern wurde bei den offiziellen Messungen eine Haustür angenommen, die aber nicht benutzt wird. Auch wurde nicht das Schultor, sondern das Schulgrundstück als Ende des Schulweges gerechnet, wie es auch in der Verordnung über die Schülerfahrtkosten in NRW festgelegt ist.
Ob die Eltern des sechsjährigen Schülers noch eine Instanz höher gehen, ist noch unklar.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/17-Meter-fehlen-zum-Gratis-Ticket-article7076326.html Abgerufen am 30. August 2012