Ein Schaden muss der Versicherung umgehend gemeldet werden

Von Katja Grüner
7. August 2013

Schäden entstehen schnell, weswegen die meisten Menschen auch Versicherungen haben, damit sie für den Fall der Fälle abgesichert sind. Tritt dann der Schadensfall ein, zum Beispiel ein Blechschaden bei einem Unfall, so müssen Versicherte diesen unverzüglich bei ihrem Versicherungsunternehmen anzeigen, ansonsten können sie den Versicherungsschutz riskieren.

Der Schaden muss der Versicherung innerhalb von zwei bis drei Tagen gemeldet werden, ansonsten können die Versicherer auch die Zahlung verweigern. Der Versicherung muss nämlich nachgewiesen werden, dass der Schaden tatsächlich entstanden ist.

Auch muss dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden selber begutachten zu können.