Wer zahlt bei Schäden durch Dachlawinen

Schäden am Auto werden durch die Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung abgedeckt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. Dezember 2010

Gerade jetzt nach den starken Schneefällen besteht bei einsetzenden wärmeren Temperaturen die Gefahr von Dachlawinen. Doch wer bezahlt eigentlich bei den dann entstehenden Schäden.

Autofahrer trägt Mitschuld

So kann nicht automatisch der jeweilige Hausbesitzer durch Verletzung der Verkehrssicherheit/a> zur Zahlung bei Schäden herangezogen werden, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet. Denn auch der betroffene Autofahrer kann, wenn sein Fahrzeug beschädigt wurde, eine Teilschuld haben.

Im Normalfall werden Schäden am Auto durch eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt, bei Glasschäden dagegen durch die Teilkasko-Versicherung des Autobesitzers. Wer aber beide Versicherungen nicht besitzt, der hat dann ein Problem, denn den Hausbesitzer haftbar zu machen ist schwierig.

Parkplätze absichern

Im Normalfall sollten aber bei Parkplätzen, wenn sie nicht gesperrt sind, Warnschilder aufgestellt werden. Auch Hausbesitzer sollten bei Gefahr durch eine Dachlawine diesen Bereich absperren, denn wenn Fußgänger verletzt werden, gibt es echte Probleme.

Bei einem Fall wurde durch eine Dachlawine ein Auto beschädigt, Schaden etwa 2.500 Euro, doch das Gericht gab auch dem Autofahrer eine Mitschuld, so dass dieser nur die Hälfte des Geldes ersetzt bekam, denn beim Parken muss man auch auf solche Gefahren achten.