Eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen will, so muss er dies in schriftlicher Form und als normalen Brief zustellen. Wenn die Zeit dafür nicht ausreicht, weil die Frist sonst nicht eingehalten wird, so kann er diese Kündigung nicht per E-Mail, auch als vorab Information, dem Mitarbeiter schicken.
Dies hat jetzt auch das Arbeitsgericht in Düsseldorf bestätigt. Bei einem Fall hatte sich der Arbeitgeber mit seinem Angestellten, der noch in der Probezeit war, gestritten und schickte diesem dann am letzten Tag der Probezeit die Kündigung vorab per E-Mail zu, weil ein normaler Brief nicht mehr rechtzeitig bei dem Mitarbeiter eingegangen wäre.
Die Kündigung reichte der Arbeitgeber dann noch in schriftlicher Form nach, was aber die Richter nicht akzeptierten und somit die normale dreimonatige Kündigungszeit in Kraft trat. Grundsätzlich müssen also Kündigungsschreiben als Brief dem Mitarbeiter zugestellt werden und auch eigenhändig vom Arbeitgeber unterschrieben werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Rauswurf-per-E-Mail-article6882101.html Abgerufen am 7. August 2012