Eine Stadt in Hessen verbietet bestimmte Schwimmarten bei den Badegästen
In dem hessischen Hallenbad in Gelnhausen wurde den Badegästen jetzt vorgeschrieben, welche Schwimmarten beim öffentlichen Badebetrieb nicht gestattet sind. Darunter fallen die Stilarten Kraul-, Delfin- und Rückenschwimmen, die nur auf bestimmten Bahnen erlaubt sind, wie es die neue Badeverordnung vorsieht.
Durch die neue Verordnung sollen angeblich "normale" Schwimmer vor den "Leistungsschwimmern" geschützt werden. Aber wie der Bürgermeister erfuhr, haben sich einige Gäste über das teilweise ruppige Verhalten des Personals beschwert, so dass über die neue Verordnung innerhalb des Rats diskutiert werden soll, denn während der Freibad-Saison gab es keinerlei Probleme. So könnten im Endeffekt viele Schwimmer vergrault werden.