Einfach weg in den Urlaub? Arbeitgeber kann fristlos kündigen

Von Marion Selzer
18. September 2012

Wenn der Angestellte einfach frei macht, kann der Chef eine fristlose Kündigung aussprechen, so die Richter vom Landesarbeitsgericht Köln. Nur in Ausnahmefälle ist in einem solchen Fall eine Kündigung unangemessen. Wird der Urlaub beispielsweise immer wieder abgelehnt oder aus gibt es einen driftigen Grund für den Urlaub, dann muss der Angestellte weiter beschäftigt werden.

Im Fall ging es um einen Mann, der seiner an Krebs erkrankten und in der Türkei lebenden Mutter beistehen wollte. Als er zusätzlich zu seinem noch ausstehenden Resturlaub weitere Wochen unbezahlten Urlaub verlangte, wurde ihm das vom Arbeitgeber verweigert. Der Mann fuhr trotzdem zu seiner Mutter und erhielt daraufhin die Kündigung.

Zu Unrecht, wie die Richter urteilten, schließlich ging es hier um eine außergewöhnliche familiäre Situation, in der der Arbeitgeber den Urlaub hätte bewilligen müssen.