Einnahmen von Ebay und Flohmarkt - ab wann müssen Privatpersonen Steuern zahlen?

Von Dörte Rösler
9. Mai 2014

Wenn man öfter Sachen auf dem Flohmarkt oder bei Ebay verkauft, kann man sich über nette Einnahmen freuen. Was viele nicht wissen: für diese Verkäufe interessiert sich auch das Finanzamt.

Ab wann muss man Steuern zahlen?

Das Gute vorweg: der normale Privatverkäufer darf seinen Erlös für sich behalten. Jeder Steuerpflichtige hat eine Freigrenze von derzeit 600 Euro pro Jahr. Sollten die Einnahmen darüber liegen, lassen sich zudem die aus dem Verkauf entstandenen Kosten abziehen. Dazu zählen etwa die Standmiete auf dem Flohmarkt, die Ebay-Gebühren und Transportkosten.

Außerdem interessiert sich der Fiskus für private Veräußerungsgeschäfte nur, wenn die Gegenstände ein Wertsteigerungspotential haben. Omas Kleiderständer oder die alte Playstation sind den Finanzbeamten egal. Wer sie verkauft, kann weder Gewinne noch Unkosten steuerlich geltend machen.

Anders sieht es bei der antiken Münzsammlung oder anderen Sammlerobjekten aus, deren Wert im Laufe der Zeit potentiell steigt. Werden diese innerhalb innerhalb einer Jahresfrist nach dem Ankauf wieder verkauft, sollten Gewinne, Verkaufskosten und eventuelle Verluste bei der Steuer angegeben werden.