Eintragung eines dritten Geschlechts bei Intersexualität durch Gericht abgelehnt
Die Bezeichnung "Inter/divers" ist laut Gericht keine zulässige Geschlechtsangabe
"Inter/divers" ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover keine zulässige Geschlechtsangabe. Erlaubt sind nach dem Personenstandsgesetz demnach lediglich "männlich", "weiblich" oder gar keine Angabe.
Antragstellerin
Antragstellerin war eine 25-Jährige, die sich selbst Vanja nennt. Sie erhielt bei ihrer Klage Unterstützung von der Gruppe "Kampagne dritte Option", die angekündigt hat, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Rechtliche Regelung
Bis 2013 mussten sich Eltern von intersexuellen Kindern stets entscheiden, welches Geschlecht ihrem Kind zugeordnet wird. Erst Anfang des Jahres änderte die Bundesregierung diese Praxis. Seitdem ist es möglich, im Geburtenregister das Merkmal "Geschlecht" bei Intersexuellen frei zu lassen.
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Quelle
- http://www.spiegel.de/panorama/justiz/intersexualitaet-gericht-lehnt-eintragung-von-drittem-geschlecht-ab-a-998512.html Abgerufen am 23. Oktober 2014