Eintragung eines dritten Geschlechts bei Intersexualität durch Gericht abgelehnt

Die Bezeichnung "Inter/divers" ist laut Gericht keine zulässige Geschlechtsangabe

Von Ingo Krüger
23. Oktober 2014

"Inter/divers" ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover keine zulässige Geschlechtsangabe. Erlaubt sind nach dem Personenstandsgesetz demnach lediglich "männlich", "weiblich" oder gar keine Angabe.

Antragstellerin

Antragstellerin war eine 25-Jährige, die sich selbst Vanja nennt. Sie erhielt bei ihrer Klage Unterstützung von der Gruppe "Kampagne dritte Option", die angekündigt hat, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Rechtliche Regelung

Bis 2013 mussten sich Eltern von intersexuellen Kindern stets entscheiden, welches Geschlecht ihrem Kind zugeordnet wird. Erst Anfang des Jahres änderte die Bundesregierung diese Praxis. Seitdem ist es möglich, im Geburtenregister das Merkmal "Geschlecht" bei Intersexuellen frei zu lassen.