Eltern müssen nicht zahlen: Erwachsene Kinder haften für Urheberrechtsverletzungen im Internet

Von Alexander Kirschbaum
10. Januar 2014

Eltern sind nicht verantwortlich, wenn ihre volljährigen Kinder über ihren Internetanschluss geschützte Musiktitel über Tauschbörsen vertreiben. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt.

In dem konkreten Fall war ein Familienvater von vier Plattenfirmen wegen des illegalen Downloads von Musikstücken sowie deren Weitergabe in Tauschbörsen abgemahnt worden. Die Abmahnkosten in Höhe von 3454,60 Euro wollte der Mann allerdings nicht zahlen, woraufhin die Plattenfirmen vor Gericht zogen. Das Landgericht gab den Klägern zunächst Recht, doch der Bundesgerichtshof hat die Klage nun endgültig verworfen.

Die Sicht des Bundesgerichtshofes

In Wahrheit hatte der 20-Jährige Stiefsohn des Angeklagten die Tauschbörsen im Internet genutzt und dies auch bei der Polizei zugegeben. Laut dem Bundesgerichtshof besteht innerhalb von Familienangehörigen ein Vertrauensverhältnis. Der Familienvater durfte dem Stiefsohn den Internetanschluss zur Verfügung stellen, ohne seine Internetaktivitäten zu überwachen. Er musste den Sohn auch nicht über Rechteverletzungen im Internet aufklären. Dieser sei als volljähriges Familienmitglied selbst für seine Handlungen im Internet verantwortlich.