Eltern sind zum Unterhalt ihrer Kinder bis zum Abschluss einer Erstausbildung verpflichtet

Von Ingrid Neufeld
22. Juli 2013

Erwachsene Kinder müssen während eines Studiums von ihren Eltern unterhalten werden. Doch was ist, wenn der Sprößling das Studium hinschmeißt? Auch dann können die Eltern ihren Kindern nicht von heute auf morgen den Geldhahn zudrehen. Die Kinder dürfen sich eine Orientierungsphase leisten. Das hat nun ein Gericht festgelegt.

Bei einem Studienwechsel kann das Kind möglicherweise erneut Unterhalt beziehen. Grundlage des Urteils war ein konkreter Fall, bei dem der Vater sich zum Unterhalt nach der Scheidung der Tochter gegenüber verpflichtet hatte. Nach vier Semestern wollte sie nicht mehr weiterstudieren.

Sie orientierte sich mit Praktika und einem Auslandsaufenthalt neu und fing endlich ein Journalistikstudium an. Der Vater stellte die Unterhaltszahlungen ein. Doch die Richter folgten seiner Argumentationskette nicht, sondern entschieden zu Gunsten der Tochter, der sie einen Unterhalt von 350 Euro im Monat zugestanden.