Elterngeld wird als Einkommen auf Hartz IV Regelleistung angerechnet

Von Petra Schlagenhauf
25. April 2013

Nicht nur das Kindergeld wird auf die Regelleistung von Hartz IV angerechnet, auch das Elterngeld fließt als zusätzliches Einkommen hinein. Der 6. Senat des Landessozialgerichts (LSG) hat nun entschieden, dass Hartz IV Empfänger kein Anrecht auf Elterngeld haben. Somit ist die Anrechnung des Elterngelds als leistungsminderndes Einkommen von Rechts wegen erlaubt und nicht verfassungswidrig.

Dem Urteil des Landessozialgerichtes (Az.: L 6 AS 623/11) lag eine Klage zugrunde, in der die Kläger rechtlich gegen die Anrechnung des Elterngeldes vorgehen wollten, da diese zu einer Benachteiligung der Arbeitsuchenden führe. Das Gericht entschied jedoch, dass das Elterngeld auch weiterhin als Einkommen angerechnet werden darf.

Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Regelleistungen sowohl für das Kind als auch die Eltern die Grundsicherung decken würde.

Weiterhin füllt das Elterngeld die Unterbrechung der Erwerbestätigkeit, die bei durch die Geburt und Betreuung des Nachwuchses entsteht. Da dies bei den Arbeitssuchenden nicht der Fall sei, steht ihnen das Elterngeld auch nicht zu.