Ende für Zwangsbehandlungen: Bundesgerichtshof stärkt Patientenrechte

Von Nicole Freialdenhoven
2. Januar 2013

Psychisch kranke Menschen dürfen nicht mehr gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt werden, nur weil es der Arzt für notwendig hält. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem neuem Urteil, das die Rechte der Patienten stärken soll. Nach Ansicht der Richter verstößt eine Zwangsbehandlung gegen das menschliche Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Unter Medizinern löste das Urteil gemischte Reaktionen aus. Viele sehen darin einen Fortschritt, da gerade psychiatrische Patienten selten mit Respekt behandelt würden. Andere dagegen kritisieren das Urteil. Zwar empfinden die Patienten die Hilfe als "Folter", doch wer unbehandelt entlassen wird, tendiert dazu, das eigene Leben zu gefährden, straffällig zu werden oder ganz einfach zu verwahrlosen.

Menschen, die an einer Psychose litten, bräuchten das Medikament wie Diabetiker Insulin bräuchten, wurde der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde Peter Falkai zitiert.

Befürworter des neuen Urteils sehen dagegen eine Chance für Ärzte und Patienten, ein besseres Vertrauensverhältnis als bisher zu entwickeln. Schließlich müssen die Patienten nun durch Gespräche erst einmal davon überzeugt werden, dass die Medikamente ihnen helfen werden psychisch zu gesunden.