EnEV 2014: Energieausweis wird Pflicht für alle Verkäufer und Vermieter

Von Dörte Rösler
16. Mai 2014

Ab Mai 2014 bringt die neue Energiesparverordnung (EnEV) zahlreiche Veränderungen für Hauseigentümer und Bauherren. Wer sein Haus verkaufen oder vermieten will, braucht künftig einen Energieausweis.

Wer ist für die Ausstellung zuständig?

Die Bundesländer haben die Zuständigkeit für Energieausweise leider unterschiedlich verteilt. Hausbesitzer melden sich am besten bei der jeweiligen Baubehörde oder dem Bauordnungsamt ihrer Kommune.

Welche Daten enthält der Ausweis?

Je nach Berechnungsverfahren unterscheidet man zwei Arten von Ausweisen: der Bedarfsausweis beruht auf Schätzungen eines Fachmannes, der Verbrauchsausweis wird anhand der konkreten Heizkostenabrechnungen ermittelt. Eine Besichtigung des Objektes ist für beide Berechnungen nicht erforderlich. Die Immobilie wird allein auf Basis von rechnerischen Daten in eine der Effizienzklassen von A+ bis H eingestuft.

Wie kommt der Energieausweis zum Einsatz?

Seit dem 1. Mai müssen Verkäufer und Vermieter den Energieausweis schon in der Immobilienanzeige aufführen. Erforderlich sind folgende Daten: Art des Ausweises, Endbedarfs- oder Endverbrauchswert, Baujahr, wesentlicher Energieträger und Energieeffizienzklasse.

Wer in seiner Annonce die entsprechenden Angaben vergisst, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Wenn der Ausweis zum Termin der Anzeigenschaltung noch nicht fertig ist, dürfen Inserenten ihn weglassen. Spätestens bei der Besichtigung müssen sie Interessenten dann aber über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren.