Neue Energieeinsparverordnung 2014: Änderungen für Eigentümer und Vermieter

Von Ingo Krüger
6. März 2014

Ab dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sie bringt für Bauherren, Immobilienverkäufer und Vermieter einige Veränderungen.

Der Jahresprimärenergieverbrauch von Neubauten muss ab dem 1. Januar 2016 um 25 Prozent niedriger als bisher liegen. Für neue Häuser muss der erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle ab diesem Datum um 20 Prozent sinken.

Neue Regelungen für Energieausweise vor der EnEV 2014

Ab dem 1. Mai muss bei allen Besichtigungsterminen der Energieausweis vorliegen - bislang reichte es, ihn auf Anfrage vorzuzeigen. Gebäude werden in Zukunft in Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, eingeteilt.

Bei gewerblichen Immobilienannoncen müssen verschiedene Kennwerte aus dem Energiepass angegeben werden, darunter das Baujahr, den Energieträger für die Heizung und die Art des Ausweises. Diese neue Regelung gilt aber nur für Energieausweise, die noch vor Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellt wurden.

Veränderte Bestimmungen für Dämmungen

Für die Sanierung von Altbauten sieht die EnEV keine verschärften Regelungen vor. Geändert haben sich aber die Bestimmungen, wie die obersten Geschossdecken zu dämmen sind.

Alle Decken, die nicht den mit DIN-Norm festgelegten Mindestanforderungen an den Wärmeschutz entsprechen, müssen bis Ende 2015 zusätzlich gedämmt werden.