Erbe zeitig regeln - ein durchdachtes Testament kann Streit verhindern

Von Dörte Rösler
22. August 2014

Ob kleines Sparbuch oder großes Haus, Firmenanteile oder Opas Auto - ohne Testament ist Streit unter den Nachkommen wahrscheinlich. Vor allem in Erbengemeinschaften entbrennen oft heftige Auseinandersetzungen, bis zum Zerbrechen der Familie. Wer sein Vermögen und die Nachkommen absichern möchte, stellt deshalb rechtzeitig Regeln auf.

Gesetzliche Erbfolge begünstigt Streit

Laut der gesetzlichen Erbfolge bilden Ehepartner und Kinder eine Erbengemeinschaft: der Nachlass gehört allen zusammen. Jeder hat einen prozentualen Anteil am Erbe und darf mitbestimmen, wie Haus, Autos, Schmuck und Wertobjekte verteilt werden. Nur die Alltagsgegenstände aus dem gemeinsamen Haushalt stehen laut Gesetz allein dem Ehegatten zu.

Wer mit den Entscheidungen der anderen nicht einverstanden ist, kann vor Gericht sogar die Versteigerung erzwingen - ein beliebtes Druckmittel, um die eigenen Forderungen durchzusetzen. So kommt es in der Praxis gar nicht so selten vor, dass Kinder ihre Mutter zwingen, das elterliche Wohnhaus zu verkaufen - auch wenn ihnen nur ein kleiner Prozentsatz vom Erlös zusteht.

Testament regelt Aufteilung

Natürlich ist auch ohne Testament eine einvernehmliche Vermögenstrennung möglich. In vielen Familien können sich die Erben auf einen Teilungsplan einigen: wenn alle unterschreiben, wird die Entscheidung rechtskräftig. Bei Immobilien und Unternehmensanteilen sollte zusätzlich ein Notar hinzugezogen werden.

So harmonisch läuft es jedoch nicht immer ab. Oft versuchen die Angehörigen im Erbfall noch alte Rechnungen zu begleichen. Um Streit oder Nachteile für einzelne Erben zu verhindern, ist deshalb ein Testament ratsam. Darin lässt sich genau regeln, wie die Gegenstände oder Vermögenswerte auf die einzelnen Erben aufgeteilt werden.

Achtung: Da Kinder und Ehepartner Anspruch auf einen Pflichtteil haben, darf dieser nicht unterschritten werden. Wenn der Ehepartner zunächst allein über das Erbe verfügen soll, kann er als Alleinerbe eingesetzt werden. Auch hier können die Kinder allerdings ihren Pflichtteil einfordern.