Gesetzlicher Vater hat Vorrang vor dem leiblichen Vater

Von Marion Selzer
23. März 2012

Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hat, verstößt die deutsche Regelung, die besagt, dass leibliche Väter das Nachsehen gegenüber den Männern, die das Gesetz aus juristischer Sicht als den Vater des Kindes betrachten, haben, nicht gegen Menschenrechte.

Ist die Mutter des Kindes mit einem neuen Mann liiert, der juristisch als Vater anerkannt ist, hat der leibliche Vater keinen Anspruch auf die Anerkennung seiner Vaterschaft. Damit hat der Europäische Gerichtshof die Gesetzeslage in Deutschland als rechtmäßig anerkannt. Hier ist es dem leiblichen Vater nicht möglich seine Vaterschaft anzuerkennen, wenn zwischen dem juristisch anerkannten Vater und dem Nachwuchs eine Vater-Kind-ähnliche Beziehung besteht.

Allerdings besteht zumindest ein kleines Trostpflaster für die leiblichen Väter. Länder mit derartigen Regelungen müssen dem biologischen Vater zumindest ein Umgangsrecht einräumen, sofern dies dem Interesse des Kindes entspricht.