Erfolgsmodell "Begleitetes Fahren" - Seit zehn Jahren gibt es den Führerschein ab 17

Von Ingo Krüger
24. April 2014

Seit zehn Jahren gibt es den Führerschein schon mit 17 Jahren. Das sogenannte "Begleitete Fahren" hat sich seitdem zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Die Vorgabe, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, wurde nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen erfüllt. Unter allen Fahranfängermaßnahmen habe diese Regelung die größte Wirkung gezeigt, teilte die Behörde mit.

Entwicklung des Begleiteten Fahrens

Niedersachsen begann im April 2004 mit einem eigenen Modellversuch. Anfangs ernteten die Verantwortlichen heftige Kritik, so vom Automobilclub ADAC, der einen rasanten Anstieg der Unfälle unter Fahranfängern befürchtete. Doch die Zahl der Verkehrsdelikte ging um 20 bis 30 Prozent zurück.

Allmählich übernahmen auch die anderen Bundesländer den Führerschein ab 17. Als letztes der 16 Länder führte Baden-Württemberg das Begleitete Fahren am 1. Januar 2008 ein. Seit 2011 existiert eine bundesweit einheitliche Regelung. 40 Prozent aller Fahranfänger setzen sich in Deutschland schon mit 17 Jahren hinter das Steuer.

Dazugehörige Auflagen

Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit wenigstens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B oder der alten Klasse 3 besitzen.

Das Coaching meist der Eltern hat sich dabei als äußerst wertvoll erwiesen. Tipps und Hinweise eines routinierten Beifahrers hätten einen positiven Effekt, glaubt die Deutsche Verkehrswacht.

Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Dann kann der Inhaber die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegen einen regulären Kartenführerschein umtauschen.