Erkrankung darf beim Abschluss einer Berufsunfähigskeitversicherung nicht vorliegen
Beim Abschluss einer Versicherung bei einer Berufsunfähigkeit dürfen nicht Erkrankungen, die dazu führen, vorhanden sein.
Dies gilt auch, wenn der Versicherer diesbezüglich keine bestimmte Fragen zur Gesundheit gestellt hat, wie der Deutsche Anwaltsverein (DAV) aufgrund eines Urteils des Landgerichts Regenburg hinweist.