Erzieher muss wegen Kindesmissbrauch fünf Jahre in Haft - aber kein Berufsverbot

Von Dörte Rösler
28. Oktober 2013

Das Hamburger Landgericht verurteilte einen Erzieher wegen Kindesmissbrauch zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft. Der Mann hatte den Waschkeller der Kita genutzt, um seine kleinen Opfer dort zu missbrauchen. An einem Mädchen verging er sich auch in seiner Wohnung. Grund für ein Berufsverbot sah der Richter allerdings nicht. Nach seiner Freilassung dürfte der Täter also wieder in einer Kita arbeiten.

Die Nebenklagevertreter, die insgesamt fünf Opfer vor Gericht vertraten, waren mit dem Urteil nicht zufrieden. Sie hatten ein Berufsverbot für den Erzieher gefordert. In der Urteilsbegründung verwies das Gericht jedoch auf die strengen Anforderungen für ein solches Verbot, die der Bundesgerichtshof erst im Frühjahr in einem vergleichbaren Fall angeführt hatte.

So müsse bei Ersttätern ein besonderer Grund für das Berufsverbot vorliegen. Im vorliegenden Fall habe der Täter sich jedoch einsichtig gezeigt und in eine Therapie eingewilligt. Deshalb könne man nicht sicher sein, ob er tatsächlich rückfällig wird.

Nach Ansicht der Nebenklage handelt es sich bei dem Erzieher jedoch um einen "Kernpädophilen", der nicht therapierbar sei. Immerhin: Die Vorstrafe ist für 10 Jahre im Führungszeugnis vermerkt.