EU-Parlament beschließt Obergrenzen für Arzneimittelrückstände - Antibabypille auch betroffen

Von Max Staender
18. Juni 2012

Erstmals hat das EU-Parlament jetzt auch Obergrenzen für Arzneimittelrückstände festgelegt, was unter anderem auch für Antibabypillen beziehungsweise den darin enthaltenen Östrogenen gilt. Diese können nämlich nicht nur Schwangerschaften verhindern, sondern schaden auch Gewässern und verhindern die natürliche Fortpflanzung von Fischen. Dies liegt in erster Linie daran, dass die Kläranlagen den Pillenwirkstoff nicht filtern können, den die Frauen mit dem Urin wieder ausscheiden. Aus diesem Grund sollen die Anlagen mit speziellen Aktivkohlefilter nachgerüstet werden, was für eine Stadt der Größe wie Karlsruhe rund acht Millionen Euro kosten würde.

Bislang wurde noch nicht endgültig beschlossen, ob die Richtlinie tatsächlich erlassen wird, da die Bürger in Europa Milliarden von Euro für solch eine Aufrüstung zahlen müssten.