Hausdurchsuchung: Gerichtsvollzieher dürfen Schuhe anlassen

Von Marion Selzer
10. Juli 2012

Etwas irritiert hat ein Gerichtsvollzieher aus dem Kreis Limburg aus der Wäsche geschaut, als er anlässlich einer ordnungsgemäß angemeldeten Hausdurchsuchung von türkischen Bewohnern gebeten wurde, seine Straßenschuhe auszuziehen. Die Bewohnerin argumentierte mit der üblichen Sitte ihrer Kultur. In der Türkei gebiete es der Anstand eine Wohnung nur in Hausschuhen oder barfuß zu betreten.

Der Fall landete vor Gericht, weil der Gerichtsvollzieher nicht bereit war die Wohnung in seinen Socken zu betreten. Und die Richter waren der Meinung, dass ein Gerichtsvollzieher durchaus die Schuhe anbehalten darf, ohne dabei Sitte und Anstand zu verletzten. Schließlich handele es sich hierbei nicht um einen Gast, sondern um einen Auftrag im Willen des Staates. Wolle er das lieber in seinen Straßenschuhen erledigen, müsse dieser Wille Beachtung finden.