Unfallverursacher: Anbringen von Kontaktdaten beim geschädigten Auto reicht nicht aus

Von Marion Selzer
31. Mai 2012

Wer nach einem Verkehrsunfall lediglich seine Kontaktdaten am Fahrzeug des Geschädigten hinterlässt, befreit sich damit nicht zwangsläufig von einer Fahrerflucht. Wenn der andere Beteiligte nicht erreichbar ist, sollte man besser die Polizei verständigen. Erst wenn diese Namen und Adresse der Person sowie den Schaden an den Fahrzeugen festgestellt habe, darf man sich ungestraft vom Unfallort entfernen.

Nur so lässt sich eine Haftung wegen Fahrerflucht sicher aus dem Wege gehen. Nur in bestimmten Einzelfällen kann das anbringen eines Zettels am beteiligten Fahrzeug ausreichen.