Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zahlt der Arbeitgeber - aber nicht immer

Von Dörte Rösler
22. August 2013

In einer mobilen Gesellschaft reisen auch Jobsuchende quer durch die Republik, um sich bei Firmen vorzustellen. Das kann ganz schön ins Geld gehen. Bei offiziellen Vorstellungsgesprächen sieht des Gesetz daher eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber vor - egal, ob man die Stelle bekommt oder nicht. In der Praxis sind die Fahrtkosten jedoch ein heikler Punkt.

Manche Firmen weisen zum Beispiel schon in der Einladung darauf hin, dass sie die Anreise nicht bezahlen. Als Bewerber muss man sich dann überlegen, ob die Jobchance ein Bahnticket wert ist. Wenn im Einladungsschreiben nichts erwähnt ist, erstattet die Firma in aller Regel die Kosten für eine Bahnfahrt zweiter Klasse.

Tipp: Bei Anfahrten, die vom Normalen abweichen, sollten Bewerber vorab die Reisekosten klären. Das gilt etwa für erforderliche Übernachtungen oder die Anreise mit dem Flugzeug. Wer nachher üppige Forderungen stellt, empfiehlt sich kaum als neuer Mitarbeiter.