Fehlendes Nummernschild: Bei Diebstahl sollte die Polizei informiert werden

Von Alexander Kirschbaum
24. Januar 2014

Der Verlust des Nummernschilds bedeutet für Autofahrer mühselige Behördengänge. Zunächst einmal sollte sofort die Polizei über das fehlende Nummernschild informiert werden, da Kriminelle gestohlene Kennzeichnen nicht selten für Straftaten mißbrauchen. Bei Diebstahl bescheinigt die Polizei den Nummernschildverlust.

Meldung bei Polizei oder Zulassungsstelle

Autos ohne Kennzeichen dürfen nur noch bewegt werden, wenn die Polizei dies per Bescheinigung erlaubt. Wenn Autofahrer sicher sind, dass sie ihr Nummernschild verloren haben, können sie sich direkt an die Zulassungstellen wenden, ohne den Gang zur Polizei anzutreten.

Für die Beantragung sollten Autofahrer einige Formulare bereithalten, nämlich den Personalausweis, beide Zulassungsbescheinigungen und den Untersuchungsbericht der letzten Abgasuntersuchung (AU) sowie Hauptuntersuchung (HU).

Neues Kennzeichen

Die Behörde sorgt dann für eine neue Kennzeichnung, das alte Nummernschild darf mindestens fünf Jahre nicht mehr verwendet werden. Die Bearbeitungskosten belaufen sich auf rund 30 Euro zuzüglich der Kosten für das neue Kennzeichen. Wunschkennzeichen sind noch teurer.